Das Gesetz über digitale Dienste ist am


16. November 2022 in Kraft getreten und ist seit dem


17. Februar 2024 vollumfassend anwendbar.


Die Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz auf den Weg gebracht, um die nationalen Vorschriften auf Bundes- und Länderebene an die neuen europarechtlichen Vorgaben anzupassen.


Es ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten.


Das heißt vor drei Jahren ist das Gesetz in Kraft getreten, die Dienste wurden bereits angewendet und seit Frühjahr letzten Jahres wurde die Legitimtation geschaffen diese Dienste komplett flächendeckend auf Betriebssystemen zu installieren.


Hinweis: Beim Kauf jedes neuen Gerätes (Microsoft, Android, Apple) stimmt Ihr automatisch den neuen Nutzungsbedingungen zu.


Durch das Gesetz werden die Big Tech Firmen gezwungen auf Anfrage von Behörden Daten über Nutzer herauszugeben!